Die Gefährdungsbeurteilung (GBU) ist eine arbeitsschutzgesetzliche Pflicht. Danach müssen alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zur Ermittlung der erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes eine Beurteilung der Gefährdungen (“Belastungen”) in ihren Unternehmen vornehmen.
Wenn es erforderlich ist, müssen sie schließlich geeignete Maßnahmen ableiten, umsetzen und auf ihre Wirksamkeit überprüfen. Die Gefährdungsbeurteilung hat somit das Ziel, Unfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren vorzubeugen.
Dazu gehört auch die psychische Belastung bei der Arbeit.
Wenn die psychische Belastungen die Gesundheit beeinträchtigen kann
Psychische Belastung bei der Arbeit umfasst eine Vielzahl unterschiedlicher psychisch bedeutsamer Einflüsse, wie die Arbeitsintensität, die soziale Unterstützung am Arbeitsplatz, die Art, Dauer und Verteilung der Arbeitszeit, aber auch Umgebungsfaktoren wie Lärm, Beleuchtung und Klima.
Eine Arbeit ohne psychische Belastung ist genauso wenig denkbar und wünschenswert wie eine Arbeit ohne jede körperliche Belastung. Ähnlich wie körperliche Belastungen gesundheitsgefährdend sein können, kann aber auch die psychische Belastung bei der Arbeit gesundheitsbeeinträchtigende Wirkungen haben, zum Beispiel bei andauerndem hohen zeit- und leistungsbezogenen Anforderungen oder bei ungünstig gestalteter Schichtarbeit.
Deswegen ist es erforderlich, die psychische Belastung der Arbeit in der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln.
Ihre Vorteile und Chancen
Psychische Gesundheit der Mitarbeiter fördern
Gesundheit nachhaltig Verbessen
Arbeitsplätze optimieren und gesund gestalten
Mitarbeiter mit einbeziehen und ans Unternehmen zu binden
Führungskräfte im Umgang mit Mitarbeitern für psychischen Belastungen sensibilisieren
Hohe Standards nach ISO 10075-3
Ergebnispräsentation
Leitlinienkonforme Dokumentation
gemäß der gemeinsamen deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA)